In Finnland wird eine neue Stadtsteuer für Touristen vorbereitet

In Finnland wird eine neue Stadtsteuer für Touristen vorbereitet – so würde sich diese auf Übernachtungsgäste auswirken

In Finnland wird derzeit eine neue Tourismusabgabe vorbereitet, die auch als Stadt- oder Tourismusabgabe bezeichnet wird. Praktisch handelt es sich dabei um eine kommunale Abgabe, die die Gemeinde für kurzfristige Übernachtungen – sei es in einem Hotel, einer Ferienwohnung oder einer Airbnb-Unterkunft – erheben könnte.

Das Finanzministerium hat im April 2026 mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs für eine regionale Tourismussteuer begonnen. Ziel ist es, dass das Gesetz frühestens 2027 in Kraft tritt, sodass die Gemeinden die Steuer im Laufe des Jahres 2028 einführen könnten. Die Steuer wäre für die Gemeinden freiwillig: Jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie diese neue Steuermöglichkeit nutzt oder nicht.

Die Kurtaxe würde vom Touristen im Zusammenhang mit der Unterkunft erhoben, in der Regel entweder als fester Euro-Betrag pro Nacht oder als Prozentsatz des Unterkunftspreises. Der Beherberger würde die Steuer als eigene Position auf der Rechnung ausweisen und die eingenommenen Beträge an die Gemeinde abführen, so wie es bereits in vielen europäischen Städten gehandhabt wird.

Ziel ist es, die Steuereinnahmen direkt an die Gemeinden weiterzuleiten, die diese beispielsweise zur Verbesserung der Tourismusinfrastruktur, für Veranstaltungen sowie für Sauberkeit und Sicherheit einsetzen können. Gemeinden, für die der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftszweig ist, sehen in dieser Steuer das Potenzial einer wichtigen zusätzlichen Einnahmequelle. Demgegenüber haben einige Akteure aus der Tourismus- und Gastronomiebranche ihre Besorgnis darüber geäußert, dass die zusätzlichen Kosten die preisliche Wettbewerbsfähigkeit Finnlands im internationalen Wettbewerb schwächen könnten.

Für Beherbergungsbetriebe ist es wichtig zu wissen, dass die Kurtaxe grundsätzlich für alle kurzfristigen Unterkünfte gelten würde, auch für kleine Anbieter und private Airbnb-Vermieter, falls die Gemeinde beschließt, diese Steuer einzuführen. Daher sollten Unternehmer bereits jetzt die Diskussionen in ihrer Gemeinde verfolgen und sich darauf einstellen, dass die Preisstruktur für Unterkünfte in Zukunft eine neue Zeile für die „Stadtsteuer“ enthalten könnte, wobei eine transparente Kommunikation gegenüber den Kunden eine wichtige Rolle spielen wird.

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